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IHK-Sachverständigenausschuss

Im Rahmen des Bestellungsverfahrens hat ein Sachverständiger, der gem. § 36 Gewerbeordnung öffentlich bestellt und vereidigt werden möchte, neben seiner besonderen Sachkunde auch seine persönliche Integrität unter Beweis zu stellen. Bei der Prüfung dieser persönlichen Zuverlässigkeit wird der IHK-Sachverständigenausschuss damit betraut, ein Votum abzugeben. Erst nach Vorlage eines positiven Votums erfolgt die Sachkundeüberprüfung. Der Sachverständigenausschuss setzt sich aus Persönlichkeiten des Wirtschaftslebens sowie Vertretern der Architektenkammer und der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern zusammen.

Vorsitzender:

 

Dipl.-Ing. Jörg Seemann

Geschäftsf. Gesellschafter, Seemann Tiefbau GmbH,
Schwerin

Mitglieder:

 

Ing.-Kfz., Ing.-Päd. Wolfgang R. Hildesheim

Inhaber, Autohaus Wolfgang-R. Hildesheim e.K., Ludwigslust

Dipl.-Ing. Wolfram Kessler

Arbeitsgemeinschaft freier Architekten, Mikolajczyk-Kessler-Kirsten, Schwerin

Karsten Pellnitz

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V, Schwerin

Raimund Schoenke

Geschäftsführer, IVB Immobilien-, Verwaltungs- und Baugesellschaft mbH, Wismar

Stand: 08/2010


Ansprechpartner:
Ass. iur.  Siegbert Eisenach
Geschäftsbereichsleiter
Recht, Steuern, Zentrale Dienste
Tel.: 0385 5103-501
Fax: 0385 5103-9501
E-Mail: eisenach@schwerin.ihk.de


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