Entgeltordnung für die Benutzung von Räumen der
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Entgelte für die Überlassung von Räumen in der IHK zu Schwerin, „Ludwig-Bölkow-Haus“:
Zum Zwecke einer einheitlichen Handhabung sind die in der Anlage aufgeführten Entgelte für die von der IHK zu Schwerin gemieteten/gepachteten Räume und Ausstattungsgegenstände in Rechnung zu stellen.
Mit dem Nutzen ist ein Miet-/ Pachtvertrag zur Entgeltordnung abzuschließen. Die IHK übernimmt keine Haftung für die Beschaffenheit der Mietgegenstände, sollten diese aus Gründen, die die IHK nicht zu vertreten hat (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) nicht zur Verfügung stehen.
In den Entgelten sind die Benutzung der Veranstaltungstechnik einschließlich eines Internetzugangs sowie die Bereitstellungskosten einschließlich Abbau- und Reinigung bei üblicher Verschmutzung enthalten. Auslagen (z. B. Wachdienst nach 18:00 Uhr oder am Wochenende) werden gesondert in Rechnung gestellt.
Abweichungen von den Entgelttarifen sind möglich bei Mietern/Pächtern mit einem auch öffentlichen Auftrag und für Gesellschaften und Einrichtungen, an denen die IHK beteiligt ist oder mit denen die IHK im Rahmen der Förderung der Wirtschaft bzw. sonst zur Erfüllung der IHK-Aufgaben gemäß § 1 Abs. 1 IHKG kooperiert.
Schwerin, den 4. Mai 2010

Ulrich Unger
amt. Hauptgeschäftsführer
Entgelttarif (PDF 30 KB)