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Gebührentarif
der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
gem. § 1 Abs. 1 IHK-Gebührenordnung

(zuletzt geändert am 02.12.2009)

 

1.

Zeugnisse

 

1.1.

Ausstellung von Ursprungszeugnissen je Satz (1 Original plus 5 Kopien)

3,00 EUR

1.2.

Anfertigung jeder weiteren Kopie

0,25 EUR

 

2.

Beglaubigungen 

 

2.1.

von Handelsrechnungen,  Zollfakturen,  Konsulatsfakturen je Satz (1 Original plus 5 Kopien)

3,00 EUR

2.2.

Anfertigung jeder weiteren Kopie

0,25 EUR

 

3.

Sonstige Bescheinigungen oder Beglaubigungen

3,00 EUR

 

4.

Ausstellung von Carnets

 

4.1.

für Kammermitglieder

 13,00 EUR

4.2.

für andere Interessenten

18,00 EUR

 

5.

Berufsbildung

 

5.1.

Berufsausbildung

 

5.1.1.

Ausbildungsverhältnisse

 

5.1.1.1.

Eintragung

 

5.1.1.1.1.

Eintragung eines Berufsausbildungsverhältnisses für kammerzugehörige Unternehmen

Hierzu zählen auch Ausbildungsverhältnisse, die durch das Sonderprogramm zur Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze in betriebsnahen Kapazitäten des Landes Mecklenburg-Vorpommern vollständig gefördert werden.

40,00 EUR

5.1.1.1.2.

Eintragung eines Berufsausbildungsverhältnisses für nichtkammerzugehörige Unternehmen

80,00 EUR

 

Die Eintragungsgebühr wird nach der Probezeit erhoben.

 

 

 

 

5.1.1.2.

Prüfungen

 

5.1.1.2.1.

Ausbildungsberufe mit mündlicher Prüfung/Kundenberatungsgespräch

 

 

Zwischenprüfung

35,00 EUR

 

Abschlussprüfung

75,00 EUR

5.1.1.2.2.

Ausbildungsberufe mit Fertigkeitsprüfung/praktischer Prüfung

 

 

Zwischenprüfung

60,00 EUR

 

Abschlussprüfung

100,00 EUR

5.1.1.2.3.

Ausbildungsberufe mit Projektarbeit, Präsentation und Fachgespräch

 

 

Zwischenprüfung

40,00 EUR

 

Abschlussprüfung

160,00 EUR

5.1.1.2.4.

Ausbildungsberufe mit Arbeitsproben, praktischen Aufgaben, Komplexübungen

 

 

Zwischenprüfung

60,00 EUR

 

Abschlussprüfung

130,00 EUR

5.1.1.2.5.

Ausbildungsberufe mit gedehnter und gestreckter Abschlussprüfung mit praktischen Aufgaben, Projektarbeit, Fachbericht, betrieblichem Auftrag

 

 

Teil 1 der Abschlussprüfung

110,00 EUR

 

Teil 2 der Abschlussprüfung

130,00 EUR

5.1.1.2.6.

Wiederholung von Prüfungsteilen

50 % der Gebühren für die Abschlussprüfung unter 5.1.1.2.1. bis 5.1.1.2.5.

5.1.1.2.7.

Bei den Berufen mit Fertigkeitsprüfung können zu den Prüfungsgebühren die Auslagen für die zur Prüfung erforderlichen Materialien ersetzt veranlagt werden.

 

5.1.1.2.8.

Die Gebühren unter 5.1.1.2.1. – 5.1.1.2.7. entstehen mit Zulassung zur Prüfung.

 

 

 

 

5.1.2.

Umschulungsverhältnisse

 

5.1.2.1.

Ausbildungsberufe mit mündlicher Prüfung/Kundenberatungsgespräch

115,00 EUR

5.1.2.2.

Ausbildungsberufe mit Fertigkeitsprüfung/praktischer Prüfung

140,00 EUR

5.1.2.3.

Ausbildungsberufe mit Projektarbeit, Präsentation und Fachgespräch

200,00 EUR

5.1.2.4.

Ausbildungsberufe mit Arbeitsproben, praktischen Aufgaben, Komplexübungen

170,00 EUR

5.1.2.5.

Ausbildungsberufe mit gedehnter und gestreckter Abschlussprüfung mit praktischen Aufgaben, Projektarbeit, Fachbericht, betrieblichem Auftrag

 

 

Teil 1 der Abschlussprüfung

110,00 EUR

 

Teil 2 der Abschlussprüfung

170,00 EUR

5.1.2.6.

Wiederholung von Prüfungsteilen 

50 % der Gebühren unter 5.1.2.1. – 5.1.2.5.

5.1.2.7.

Bei den Berufen mit Fertigkeitsprüfung können zu den Prüfungsgebühren die Auslagen für die zur Prüfung erforderlichen Materialien ersetzt verlangt werden.

 

5.1.2.8.

Die Gebühren unter 5.1.2.1. – 5.1.2.7. entstehen mit Zulassung zur Prüfung.

 

 

 

 

5.1.3.

Externer Prüfling

 

 

Prüfungsgebühren für Bewerber, die ohne Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu einer Abschlussprüfung zugelassen sind, einschließlich der Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach § 43 BBiG

 

5.1.3.1.

Ausbildungsberufe mit mündlicher Prüfung/Kundenberatungsgespräch

115,00 EUR

5.1.3.2.

Ausbildungsberufe mit Fertigkeitsprüfung/praktischer Prüfung

140,00 EUR

5.1.3.3.

Ausbildungsberufe mit Projektarbeit, Präsentation und Fachgespräch

200,00 EUR

5.1.3.4.

Ausbildungsberufe mit Arbeitsproben, praktischen Aufgaben, Komplexübungen

170,00 EUR

5.1.3.5.

Ausbildungsberufe mit gedehnter und gestreckter Abschlussprüfung mit praktischen Aufgaben, Projektarbeit, Fachbericht, betrieblichem Auftrag

 

 

Teil 1 der Abschlussprüfung

110,00 EUR

 

Teil 2 der Abschlussprüfung

170,00 EUR

5.1.3.6.

Wiederholung von Prüfungsteilen 

50 % der Gebühren unter 5.1.3.1. – 5.1.3.5.

5.1.3.7.

Bei den Berufen mit Fertigkeitsprüfung können zu den Prüfungsgebühren die Auslagen für die zur Prüfung erforderlichen Materialien ersetzt verlangt werden.

 

5.1.3.8.

Die Gebühren unter 5.1.3.1. – 5.1.3.7. entstehen mit Zulassung zur Prüfung.

 

5.1.3.9.

Bleibt der Prüfling nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung dieser nach Maßgabe der Prüfungsordnung ohne wichtigen Grund fern, bleibt der Gebührenanspruch für die Durchführung der Prüfung in voller Höhe bestehen.

 

5.1.3.10.

Bleibt der Prüfling nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung dieser nach Maßgabe der Prüfungsordnung aus wichtigem Grund fern oder tritt er wirksam von der Prüfung zurück, ermäßigen sich die Prüfungsgebühren um 50 v. H.

 

 

 

 

5.2.

Gebühren der Weiterbildung

 

5.2.1.

Weiterbildungsprüfungen ohne gesonderte Prüfungsteile

250,00 EUR

5.2.1.1.

mit Demonstration, Fachgespräch, mündlicher Situationsaufgabe, Situationsgespräch u. ä. (zusätzlich zu 5.2.1.)

50,00 EUR

5.2.1.2.

mit Fertigkeitsteil oder praktischer Prüfung, Dokumentation bzw. Projektarbeit incl. Fachgespräch, Fallstudie (zusätzlich zu 5.2.1.)

100,00 EUR

5.2.1.3.

integrierter berufs- und arbeitspädagogischer Teil

70,00 EUR

 

 

 

5.2.2.

Weiterbildungsprüfungen mit gesonderten Prüfungsteilen je Prüfungsteil

150,00 EUR

5.2.2.1.

mit Demonstration, Fachgespräch, mündlicher Situationsaufgabe, Situationsgespräch u. ä. (zusätzlich zu 5.2.2.)

50,00 EUR

5.2.2.2.

mit Fertigkeitsteil oder praktischer Prüfung, Dokumentation bzw. Projektarbeit incl. Fachgespräch, Fallstudie (zusätzlich zu 5.2.2.)

75,00 EUR

5.2.2.3.

integrierter berufs- und arbeitspädagogischer Teil

70,00 EUR

 

 

 

5.2.3.

Ausbildereignungsprüfung (AEVO)

125,00 EUR

5.2.3.1.

nur schriftlicher Teil der AEVO-Prüfung

55,00 EUR

5.2.3.2.

nur praktischer Teil der AEVO-Prüfung

70,00 EUR

5.2.3.3.

Erteilung der Bescheinigung gem. § 6 Abs. 2, 3 AEVO, Bescheinigung für die Befreiung von der AEVO

25,00 EUR

 

 

 

5.2.4.

Sonstige Fortbildungsprüfungen

 

5.2.4.1.

Maschinenschreiben

50,00 EUR

5.2.4.2.

Kurzschrift

30,00 EUR

5.2.4.3.

Stenotypie

75,00 EUR

5.2.4.4.

Phonotypie

75,00 EUR

5.2.4.5.

Fremdsprachenprüfungen

175,00 EUR

 

 

 

5.2.5.

Wiederholung von Prüfungsteilen 50 % der Gebühren unter 5.2.1. – 5.2.4.5.

 

 

 

 

5.2.6.

Bei den Berufen mit Fertigkeitsprüfung können zu den Prüfungsgebühren die Auslagen für die zur Prüfung erforderlichen Materialien ersetzt verlangt werden.

 

 

 

 

5.2.7.

Die Gebühren unter 5.2.1. – 5.2.4.5. entstehen mit Zulassung zur Prüfung.

 

 

 

 

5.2.8.

Bleibt der Prüfling nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung dieser nach Maßgabe der Prüfungsordnung ohne wichtigen Grund fern, bleibt der Gebührenanspruch für die Durchführung der Prüfung in voller Höhe bestehen.

 

 

 

 

5.2.9.

Bleibt der Prüfling nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung dieser nach Maßgabe der Prüfungsordnung aus wichtigem Grund fern oder tritt er wirksam von der Prüfung zurück, ermäßigen sich die Prüfungsgebühren um 50 v. H.

 

 

 

 

5.2.10.

Sonstige Gebühren Aus- und Weiterbildung

 

5.2.10.1.

Gleichstellung von beruflichen Zeugnissen

nach BVFG, § 10; nach Art. 37 Einigungsvertrag; nach AEVO, § 6. 2; nach bilateralen Abkommen Österreich und Frankreich

20,00 EUR

5.2.10.2.

Zertifizierung von Lehrgängen für Bildungsträger je Teilnehmer

50,00 EUR

5.2.10.3.

Begutachtung und Stellungnahme von Bildungskonzepten

 

 

erstmalig

250,00 EUR

 

Folgemaßnahmen

125,00 EUR

5.2.10.4.

Zusatzqualifikation für Auszubildende

25,00 EUR

5.2.10.5.

Übersetzung von Zeugnissen

20,00 EUR

5.2.10.6.

Prüfung der Zulassung für externe Prüfungsbewerber, Zulassung zur Fortbildungsprüfung (bei Zulassung, Verrechnung mit der Prüfungsgebühr)

40,00 EUR

5.2.10.7.

Ausstellung von Schmuckurkunden

25,00 EUR

5.2.10.8.

Neuausfertigung/Zweitschriften von Prüfungsdokumenten

25,00 EUR

5.2.10.9.

Beglaubigungen von Prüfungsdokumenten

5,00 EUR

5.2.10.10.

Ablehnende Widerspruchsbescheide

100,00 EUR

 

6.

Gebühr für die Unterrichtung und deren Nachweis nach der Bewachungsverordnung

 

6.1.

für Personen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 - 3 BewachVO

625,00 EUR

6.2.

für Personen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 BewachVO

330,00 EUR

6.3.

Sachkundeprüfung

130,00 EUR

6.4.

Teilsachkundeprüfung bzw. Wiederholung eines Teils der Sachkundeprüfung

65,00 EUR

6.5.

Bleibt der Unterrichtungsteilnehmer (6.1., 6.2.) oder der Prüfling (6.3., 6.4.) ohne wichtigen Grund der Unterrichtung oder Prüfung fern, so entsteht eine volle Gebühr. Bei Fernbleiben aus wichtigem Grund ermäßigt sich die Gebühr um die Hälfte.

 

 

7.

Sach- und Fachkundeprüfungen und sonstige Nachweise im Versicherungsvermittlerrecht

 

7.1.

Versicherungsvermittler/Versicherungsberater

 

7.1.1.

Registrierung

 

7.1.1.1.

Daten elektronisch übermittelt oder vorangegangenes Erlaubnis-/Erlaubnisbefreiungsverfahren

25,00 EUR

7.1.1.2.

Daten nicht elektronisch übermittelt bzw. kein vorangeganges Erlaubnis-/Erlaubnisbefreiungsverfahren

40,00 EUR

7.1.2.

Erlaubnisverfahren

230,00 EUR

7.1.3.

Erlaubnisbefreiung produktakzessorische Vermittler

120,00 EUR

7.1.4.

Schriftliche Auskunft

15,00 EUR

7.1.5.

Tätigkeit in einem anderen EU-/EWG-Mitgliedsstaat (pro Staat)

20,00 EUR

7.1.6.

Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige

20,00 EUR

7.1.7.

ablehnender Widerspruchsbescheid, Rücknahmebescheid, Widerrufsbescheid

230,00 EUR

7.1.8.

Sachkundeprüfung

 

7.1.8.1.

Prüfungsgebühr für den schriftlichen und praktischen Prüfungsteil

220,00 - 320,00 EUR

7.1.8.2.

Prüfungsgebühr für nur einen Prüfungsteil (schriftlich oder praktisch)

110,00 - 160,00 EUR

7.1.9.

Prüfung nach § 15 VersVermV

100,00 EUR

7.1.10.

Bescheinigung für gleichwertigen Abschluss

15,00 EUR

7.2.

Zweitschriften von Prüfungsdokumenten und Bescheinigungen nach Ziffern 7.1.5., 7.1.6. und 7.1.7.

15,00 EUR

 

 

 

11.

Sach- und Fachkundeprüfungen

 

11.1.

Sachkundeprüfung nach Berufszugangsverordnung Güterkraftverkehr und Straßenpersonenverkehr

 

 

 

11.1.1.

für den Güterkraftverkehr und für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen der Verkehr mit Taxen und Mietwagen

150,00 EUR

11.1.2.

für den Verkehr mit Taxen und Mietwagen

120,00 EUR

11.1.3.

Erteilung der Bescheinigung aufgrund einer gleichwertigen Abschlussprüfung

30,00 EUR

11.1.4.

Erstellung der Bescheinigung aufgrund leitender Tätigkeit

50,00 EUR

11.1.5.

Umschreibung einer beschränkten Bescheinigung

30,00 EUR

11.1.6.

Ausfertigung einer Zweitschrift

25,00 EUR

11.2.

Prüfungen zum Erwerb der Grundqualifikation der Berufskraftfahrer gem. BKrFQG

 

11.2.1.

Grundqualifikation der Berufskraftfahrer im Personen- und Güterverkehr

 

11.2.1.1.

Theoretische Prüfung

190,00 EUR

11.2.1.2.

Theoretische Prüfung Quereinsteiger

170,00 EUR

11.2.1.3.

Theoretische Prüfung Umsteiger

140,00 EUR

11.2.1.4.

Praktische Prüfung

1.100,00 EUR

11.2.1.5.

Praktische Prüfung Quereinsteiger

1.100,00 EUR

11.2.1.6.

Praktische Prüfung Umsteiger

850,00 EUR

11.2.2.

Beschleunigte Grundqualifikation der Berufskraftfahrer im Personen- und Güterverkehr

 

11.2.2.1.

Theoretische Prüfung

110,00 EUR

11.2.2.2.

Theoretische Prüfung Quereinsteiger

100,00 EUR

11.2.2.3

Theoretische Prüfung Umsteiger

100,00 EUR

11.3.

Prüfungen der Sachkunde im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln nach § 50 Arzneimittelgesetz 

65,00 EUR

11.4.

Sonstige Sach- und Fachkundeprüfungen (nach Maßgabe des Prüfungsaufwandes)

61,00 EUR

12.

Anerkennung von Lehrgangsveranstaltern und Abnahme von Prüfungen im Zusammenhang mit der Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung gefährlicher Güter

 

12.1.

Anerkennung von Lehrgängen zur Durchführung von Schulungen

 

12.1.1.

1. Kurs

360,00 EUR

12.1.2.

je weiteren Kurs

180,00 EUR

12.1.3.

Wiedererteilung der Anerkennung eines 1. Kurses

180,00 EUR

12.1.4.

Wiedererteilung der Anerkennung je weiteren Kurs

90,00 EUR

12.1.5.

Anerkennung der Modifikation von Lehrgängen

80,00 EUR

12.2.

Lehrgangsabschlussprüfung

35,00 EUR

12.3.

Ersatzausstellung einer Bescheinigung

25,00 EUR

12.4.

Entscheidung über die Berechtigung einer einmaligen Wiederholung der Prüfung ohne Lehrgang

15,00 EUR

 

13.

Unterrichtung und Bescheinigung nach § 4 Abs. 1 Nummer 4 des Gaststättengesetzes

31,00 EUR

13.1.

Ausstellen einer Zweitschrift der Bescheinigung nach § 4 Abs. 1 Nummer 4 Gaststättengesetz

10,00 EUR

13.2.

Ausstellen einer Bescheinigung auf der Grundlage der Ausnahmeplanungen gemäß Nr. 3.4. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe

15,00 EUR

 

14.

Prüfung der fachlichen Eignung eines Versteigerers

102,00 EUR

 

15.

Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung

 

15.1.

Sachverständige

562,00 EUR

15.2.

Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung von Messern, Wägern, Probenehmern o. ä.

153,00 EUR

15.3.

Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung von Gehilfen der unter 15.1. und 15.2. genannten Personen

77,00 EUR

15.4.

Wiederbestellung von Sachverständigen je Sachgebiet

179,00 EUR

15.4.1.

Wiederbestellung von Messern, Wägern, Probenehmern

77,00 EUR

15.5.

Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung von Versteigerern

307,00 EUR

15.5.1.

Wiederbestellung von Versteigerern

102,00 EUR

15.6.

Antrag auf Erweiterung der Bestellung je Sachgebiet

307,00 EUR

 

16.

Tätigkeit des Einheitlichen Ansprechpartners

16.1. 

Verfahrensmittlung
27,00 EUR je angefangene 30 Minuten, jedoch nicht mehr als 50 % der gesamten Gebühren aller koordinierten Verfahren

27,00 EUR 

 

 

 

17.

Anschriften- und Bezugsquellenvermittlung 

 

17.1.

pro Anschrift

jedoch mindestens 

0,15 EUR

10,00 EUR

17.2.

pro Anschriften incl. weiteren Daten (Telefonnummern, Branchennummern usw.)

 

 

im Auftrag Kammerzugehöriger

0,15 EUR

 

Im Auftrag Nichtkammerzugehöriger

0,25 EUR

 

jedoch mindestens

10,00 EUR

17.3.

pro Kopie

0,25 EUR

 

18.

Sonstige Gebühren

 

18.1.

Bezug der Schuldnerliste (jährlich)

153,00 EUR

18.2.

Gebühr für Mahnungen

Bei Beiträgen unter 51,00 EUR kann diese Gebühr auf 2,50 EUR gesenkt werden.

5,00 EUR

 

18.3.

Unternehmensrecherche pro Einzelanfrage im Auftrag Nichtkammerzugehöriger

10,00 EUR

18.4.

Gebühr für Vollstreckung

 

 

für Forderungen unter 100 Euro

20,00 EUR

 

für Forderungen ab 100 Euro bis unter 1.000 Euro

40,00 EUR

 

für Forderungen ab 1.000 Euro

80,00 EUR

 

19.

Lehrgangsanerkennung zur Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten und die Schulung der beauftragten Personen in Unternehmen und Betrieben (Gefahrgutbeauftragtenverordnung-GbV) vom 23.03.1998.

 

19.1.

Anerkennung eines Lehrgangs für Lehrgangsveranstalter

 

19.1.2.

Allgemeiner Teil

511,00 EUR

19.2.

Für einen besonderen Teil

 

19.2.1.

Ohne Beschränkung entsprechend der Anlage 1 und 5 GbV

332,00 EUR

19.2.2.

Mit Beschränkung entsprechend § 3 Abs. 5 GbV

332,00 EUR

19.3.

Wiedererteilung der Anerkennung

50 % der unter 19.1. u. 19.2. ausgewiesenen Gebühren

19.4.

Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung nach Maßgabe des Arbeitsaufwandes

77,00 EUR

19.5.

Gebühr für die 

 

19.5.1.

Abnahme der Prüfung nach einem Grundlehrgang

102,00 EUR

19.5.2.

Abnahme der Prüfung nach einem Fortbildungslehrgang

77,00 EUR

19.5.3.

Erteilung de EG-Schulungsnachweises nach einem Fortbildungslehrgang ohne Prüfung

36,00 EUR

19.5.4.

Ersatzausfertigung eines EG-Schulungsnachweises

26,00 EUR

 

 

 

20.

Maßnahmen und Amtshandlungen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgabe der registerführenden Stelle nach Art. 3, 5, 6, 7 und 16 der Verordnung (EG) 761/2001 und §§ 32 – 36 des Umwelt-Audit-Gesetzes

 

20.1.

Eintragung des Standortes in das Register

230,00EUR
– 882,00 EUR

20.2.

Ablehnung der Eintragung eines Standortes in das Register

230,00EUR
– 882,00 EUR

20.3.

Prüfung der Voraussetzungen für Bestand der Eintragung nach Ablauf der Frist zur Vorlage einer neuen Umwelterklärung

77,00 EUR
- 460,00 EUR

20.4.

Eintragung nach vorangegangener Ablehnung

77,00 EUR

20.5.

Vorübergehende Aufhebung

153,00 EUR
- 882,00 EUR 

20.6.

Streichung der Eintragung (gem. Art. 6 Nr. 3, 4 der Verordnung (EG) 761/2001))

153,00 EUR
- 882,00 EUR 

20.7.

Widerspruchsverfahren

bis zu 1,5-facher Gebührensatz der angefochtenen Amtshandlung

20.8.

Besteht eine einzutragende Organisation aus einer Vielzahl von Standorten unterschiedlicher Behördenzuständigkeit, kann die registerführende Stelle wegen des daraus resultierenden Mehraufwandes eine höhere Gebühr, als im Gebührenrahmen vorgesehen, festsetzen. Hat ein Unternehmen mehrere Anträge auf Eintragung von Standorten gestellt und verringert sich dadurch der Prüfaufwand, kann die registerführende Stelle eine niedrigere Gebühr, als im Gebührenrahmen vorgesehen, festsetzen.

 

 

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